Wenn Sie ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten benötigen
Ich erstelle Ihnen als zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (gem. DIN EN ISO/IEC 17024) ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie, z.B. für
- Wohnungs- oder Teileigentum,
- Ein- oder Mehrfamilienwohnhäuser,
- gemischt genutzte Immobilien in der Stadt oder auf dem Land,
- ertragsorientierte Gewerbeimmobilien und Renditeobjekte,
- Sonderimmobilien wie z.B. Gastronomie-, Hotel- oder Einzelhandelsobjekte,
- denkmalgeschützte Immobilien,
- Immobilien im Außenbereich / aufgelassene landwirtschaftliche Anwesen mit oder ohne Landwirtschaftsflächen,
- unbebaute Grundstücke oder Entwicklungsflächen mit oder ohne Baubestand.
Sie erhalten eine auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstelltes, gerichtsfestes Privat- oder Schiedsgerichtsgutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB z.B.
- für erbschaftssteuerliche Zwecke bei vorweggenommener Erbfolge / Schenkung,
- bei Erbauseinandersetzung / Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen,
- als Nachweis des niederen gemeinen Werts nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt im Erbfall,
- bei Aufstellung des Betriebsvermögens,
- für die Entnahme aus dem betrieblichen Vermögen bzw. zur Überführung von betrieblichen in privates Vermögen bzw. bei Betriebsaufgabe,
- zur Durchführung des objektbezogenen Zugewinnausgleichs z.B. bei Betriebsauflösung oder Ehescheidungen, sowohl für aktuelle, als auch für frühere Wertermittlungsstichtage,
- bei Vormundschaftsangelegenheiten.
Bei Bedarf erstelle ich Ihnen eine gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung von Rechten und Belastungen auf Ihrem Grundstück.
Als Gerichtsgutachter übernehme ich entsprechende Aufträge im Rahmen der Heranziehung durch Amtsgerichte, auch in Form von Ergänzungs- bzw. Obergutachten.
Für Banken und Versicherungen biete ich Bewertungen z.B. zur Ermittlung des Beleihungswerts nach der BelWertV an.